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AID | Art of Intelligent Design
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Copyright

© AID. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte wie Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie deren Arrangements unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums.
Inhalte dieser Website dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet oder verändert werden. Einige Inhalte unterliegen zudem dem Urheberrecht Dritter. Das geistige Eigentum ist durch verschiedene Rechte wie Patent-, Marken- und Urheberrecht geschützt.

AGB

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen AID und dem Auftraggeber.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn AID in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen AID ausdrücklich zustimmt.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von AID weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2.2 Bei Verstoß gegen Punkt 2.1 hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

2.3 AID überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
AID bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, berechtigt, Entwürfe, auch alternative, das finale Design und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen AID und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5 AID hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, AID eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
Davon unberührt bleibt das Recht von AID bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

3. Vergütung

3.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

3.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig.
Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme der Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

3.3 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

4. Fremdleistungen

4.1 AID ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, AID hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von AID abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, AID im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

5. Eigentum, Rückgabepflicht

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Die Originale sind AID spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6. Herausgabe von Dateien

6.1 AID ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber, dass AID ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.2 Hat AID dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit schriftlicher Einwilligung von AID an Dritte weitergegeben werden.

6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

6.4 AID haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten.
Die Haftung von AID ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1 Soll AID die Produktionsüberwachung durchführen, schließen AID und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab.
Führt AID die Produktionsüberwachung durch, wird nach eigenem Ermessen entschieden und entsprechende Anweisungen gegeben.

7.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber AID mindestens zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

8. Haftung

8.1 AID haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

8.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild..

8.4 AID haftet nicht für die Wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten..

8.5 Rügen und Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei AID geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen..

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für AID Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann AID eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an AID übergebenen Vorlagen berechtigt ist, und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt, oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber AID im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für den Fall dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von AID als Gerichtsstand vereinbart.

10.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

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